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   BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96   

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BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96 (https://dejure.org/1997,7290)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 13 RJ 101/96 (https://dejure.org/1997,7290)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 (https://dejure.org/1997,7290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit - Soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Mehrstufenschemas des Bundessozialgerichts (BSG) - Einordnung eines gehobenen Baufacharbeiters - Vorliegen der erforderlichen Leistungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Die zumutbaren Verweisungstätigkeiten müssen sich durch Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen (ständige Rechtsprechung, vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Aus dieser Einschränkung der Verweisbarkeit folgt, daß mindestens eine danach in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Der Kläger hat nach den Feststellungen des LSG keinen Beruf erlernt, also auch keinen (den Berufsschutz als Facharbeiter begründenden) anerkannten Ausbildungsberuf iS des § 25 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit mehr als zweijähriger Ausbildungszeit (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140).

    Nach dessen ständiger Rechtsprechung (vgl etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN; Urteil vom 11. November 1986 - 4a RJ 85/85 - Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 -) gehören die sog gehobenen Baufacharbeiter des Baugewerbes aus der Tarifgruppe IV.4, in die auch der Kläger mit seinem bisherigen Beruf eingruppiert war, noch nicht zu den Facharbeitern iS des Mehrstufenschemas.

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen EU oder BU richtet sich noch nach §§ 1246, 1247 der Reichsversicherungsordnung (RVO), denn der Rentenantrag ist bereits im August 1990 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Die Gruppe IV umfaßt zwar nicht nur angelernte Arbeiter, sondern ist auch Eingangslohngruppe für (echte) Facharbeiter nach Abschluß der Vollausbildung (Gruppe IV 1); eine solche Berufsanfängerlohngruppe für Facharbeiter ist aber nicht geeignet, der Lohngruppe IV insgesamt den Charakter einer Facharbeitergruppe zu verleihen (zur Wertigkeit von Facharbeitereingangsgruppen vgl Senatsurteile vom 17. Juni 1993 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32> und vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Nach dessen ständiger Rechtsprechung (vgl etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN; Urteil vom 11. November 1986 - 4a RJ 85/85 - Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 -) gehören die sog gehobenen Baufacharbeiter des Baugewerbes aus der Tarifgruppe IV.4, in die auch der Kläger mit seinem bisherigen Beruf eingruppiert war, noch nicht zu den Facharbeitern iS des Mehrstufenschemas.
  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 24/86

    Tatsachenwürdigung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Ob das LSG darüber hinaus durch sein partielles Abweichen von den gutachtlichen Feststellungen des Dr. S. ... unter dem Gesichtspunkt einer "Überraschungsentscheidung" (vgl dazu BSG SozR 1500 § 62 Nr. 20) den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl § 62 SGG) verletzt hat, kann dahingestellt bleiben.
  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Die Gruppe IV umfaßt zwar nicht nur angelernte Arbeiter, sondern ist auch Eingangslohngruppe für (echte) Facharbeiter nach Abschluß der Vollausbildung (Gruppe IV 1); eine solche Berufsanfängerlohngruppe für Facharbeiter ist aber nicht geeignet, der Lohngruppe IV insgesamt den Charakter einer Facharbeitergruppe zu verleihen (zur Wertigkeit von Facharbeitereingangsgruppen vgl Senatsurteile vom 17. Juni 1993 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32> und vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94).
  • BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 85/85
    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96
    Nach dessen ständiger Rechtsprechung (vgl etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN; Urteil vom 11. November 1986 - 4a RJ 85/85 - Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 -) gehören die sog gehobenen Baufacharbeiter des Baugewerbes aus der Tarifgruppe IV.4, in die auch der Kläger mit seinem bisherigen Beruf eingruppiert war, noch nicht zu den Facharbeitern iS des Mehrstufenschemas.
  • LSG Hessen, 26.11.2010 - L 5 R 363/08

    Rente wegen Erwerbsminderung - Vorliegen der Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit

    Danach kommt dem psychologischen Sachverständigengutachten ein eigenständiger Beweiswert zu (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96; ständige Rechtsprechung des 5. Senats, Urteil vom 9. November 2001 - L 13 RJ 743/99, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 13 RJ 1221/01, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Hiernach ist im Fall des Klägers für die Bestimmung des qualitativen Wertes seines bisherigen Berufs die Berufsgruppe IV/4 des BRTV-Bau maßgeblich, die allerdings nach der Rechtsprechung des BSG nicht die Einordnung in die Gruppe der Facharbeiter i.S.d. Mehrstufenschemas rechtfertigt, sondern die Zuordnung in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich begründet (BSG, Urteil v. 19.6.1997, 13 RJ 101/96, juris; BSG, Urteil v. 9.9.1986, 5b RJ 82/95 = SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG, Urteil v. 11.11.1996, 4a RJ 85/85 und BSG, Urteil v. 14.9.1995, 5 RJ 10/95).
  • LSG Sachsen, 07.11.2001 - L 6 RJ 310/99

    Vorliegen von Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität ; Beurteilung der

    Die Gruppe IV umfasst zwar nicht nur angelernte Arbeiter, sondern ist auch Eingangslohngruppe für (echte) Facharbeiter nach Abschluss der Vollausbildung (Gruppe IV 1); eine solche Berufsanfängerlohngruppe für Facharbeiter ist aber nicht geeignet, der Lohngruppe IV insgesamt den Charakter einer Facharbeitergruppe zu verleihen (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1997, Az.: 13 RJ 101/96).

    Zumindest für Tätigkeiten, die nach der Lohngruppe IV 3 und IV 4 entlohnt wurden, wurde der Facharbeiterschutz aufgrund der abstrakten tariflichen Einstufung bisher verneint (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1997, Az.: 13 RJ 101/96, und Urteil vom 09.09.1986, Az.: 5 B RJ 82/85).

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Diesen Begriff kennt jedoch die Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 26. Oktober 1973 (BGBl I 1518) nicht (zur Terminologie im Baugewerbe - "Baufacharbeiter", "gehobener Baufacharbeiter" - vgl BSG vom 9. September 1986, SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 455 f; ferner BSG vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 -, Umdr S 7 mwN - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Die Gruppe IV wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung zwar noch nicht als echte Facharbeitergruppe, aber doch als Gruppe von Angelernten des oberen Bereichs angesehen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN; zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 -, Umdr S 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.07.2015 - L 3 R 359/12

    Anspruch eines Facharbeiters auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei

    Insoweit setzt nach dem Anhang zum BRTV bereits die Eingruppierung als gehobener Baufacharbeiter den Abschluss der Berufsausbildung der Stufenausbildung mit der obersten Stufe voraus (vgl. zur differenzierenden Betracht bei einer Zuordnung zur Berufsgruppe IV nach der Anlage zum BRTV: BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 - juris).
  • LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 116/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Bei Baustellentätigkeiten sind insoweit nach ständiger Rechtsprechung jedoch lediglich "Spezialbaufacharbeiter" als Facharbeiter im Sinne des Mehrstufenschemas des BSG einzuordnen, nicht jedoch die so genannten "Baufacharbeiter", zu denen sich der Kläger selbst zählt (vgl. hierzu bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG, Urteile vom 14.09.1995 - 5 RJ 10/95, vom 19.06.1997 - 13 RJ 101/96; siehe auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 27.09.2016 - L 6 R 1782/12 - juris Rn. 29 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.2014 - L 8 R 92/11 - juris Rn. 94).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - L 22 R 757/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Werkpolier

    Diese Berufsgruppe bezeichnet die nach dem Mehrstufenschema genannte Gruppe der Facharbeiter (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96; BSG, Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 45/90).
  • LSG Thüringen, 27.09.2016 - L 6 R 1782/12

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Berufsschutz -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - Az.: 13 RJ 101/96, nach juris) gehören aber die sogenannten gehobenen Baufacharbeiter des Baugewerbes aus der Tarifgruppe IV.4 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe noch nicht zu den Facharbeitern im Sinne des Mehrstufenschemas.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - L 3 R 207/15

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Lösung vom

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist für die Berufsgruppe IV des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) eine differenzierte Betrachtung geboten, bei welcher der Grund der Zuordnung zu dieser Tarifgruppe in die Betrachtung einzubeziehen ist (vgl. zur Berufsgruppe IV.4: BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 -, juris).
  • LSG Bayern, 17.10.2001 - L 16 RJ 499/99

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus deutscher Rentenversicherung;

  • LSG Bayern, 14.11.2006 - L 6 R 346/04

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

  • LSG Bayern, 12.05.2004 - L 16 RJ 483/00

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Soziale Zumutbarkeit

  • LSG Bayern, 07.12.2007 - L 13 R 156/06

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

  • LSG Berlin, 25.08.2003 - L 16 RJ 48/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Pflichtbeiträge für eine

  • LSG Sachsen, 24.04.2001 - L 5 RJ 78/00

    Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ;

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